Scheinselbständigkeit: Kriterien und Risiken für Freelancer

Kurz gesagt

Scheinselbständigkeit schützt weder Freelancer noch Auftraggeber. Statusklarheit vermeidet Nachforderungen der Sozialversicherung.

1. Kriterienkatalog

  • Weisungsrecht über Tätigkeit, Zeit oder Ort
  • Einbindung in Arbeitsorganisation des Auftraggebers
  • Über 5/6 des Umsatzes aus einer Quelle
  • Keine eigenen Betriebsmittel oder kein unternehmerisches Risiko

2. Folgen

Nachzahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen der Sozialversicherung, ggf. über Jahre rückwirkend. Auftraggeber haften mit.

3. Prävention

Mehrere Auftraggeber, eigene Infrastruktur, Projektarbeit statt Dauerintegration, schriftliche Verträge mit Selbständigkeitsklauseln — realitätsnah umsetzen.

4. Quellen

FAQ

Was ist Scheinselbständigkeit?

Wirtschaftlich abhängige Beschäftigung trotz formellem Selbständigen-Status. Sozialversicherungspflicht kann wie bei Arbeitnehmern begründet werden.

Welche Kriterien sprechen für Abhängigkeit?

Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, Eingliederung in Betriebsorganisation, überwiegend ein Auftraggeber, keine eigenen Mitarbeiter oder Betriebsmittel.

Wer prüft den Status?

Die Deutsche Rentenversicherung bei Statusfeststellungsverfahren. Auftraggeber tragen Mitverantwortung und Nachzahlungsrisiken.