Unternehmen in Deutschland — steuerliche Grundzüge (2026)
Diese Seite ergänzt unseren Steuerlast-Rechner : typische Unterschiede zwischen Einzelunternehmen (inkl. Freiberufler ohne Gewerbe) und einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)) hinsichtlich Gewinnermittlung, Einkommensteuer (ESt), Körperschaftsteuer (KSt), Gewerbesteuer (GewSt) — sowie Umsatzsteuer (USt) und die Näherung der GKV im Rechner. Beträge in Euro; maßgeblich sind Gesetz, BVerfG-Rechtsprechung und die Verwaltungsanwendung (siehe BMF, BZSt).
Kurzvergleich (Rechtsformen)
| Rechtsform | Gewinnermittlung | Ertragsteuern (hoch) | USt / Sonstiges | Typischer Kompromiss |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen / Personengesellschaft | EÜR / Bilanz; Gewinn beim Inhaber | ESt (inkl. Soli); bei Gewerbebetrieb zusätzlich GewSt (Hebesatz-Ort) | USt-pflichtig oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatzgrenzen beachten) | Weniger Gründungskosten; unbeschränkte Haftung (Privatvermögen) |
| GmbH | Bilanz / GuV der Gesellschaft | KSt + Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsgewinn; GewSt bei gewerblich tätiger GmbH | USt wie üblich; Ausschüttungen an Gesellschafter: ggf. Kapitalertragsteuer / ESt beim Empfänger | Haftungsbeschränkung; höhere Verwaltungs- und Gründungskosten (Stammkapital min. 25 000 €) |
| UG (haftungsbeschränkt) | wie GmbH (Kapitalgesellschaft) | wie GmbH (KSt, ggf. GewSt) | wie GmbH; Stammkapital ab 1 € mit Rücklagenbildungspflichten | Einstieg mit niedrigem Kapital; später häufig Umwandlung in GmbH |
Gesundheitswesen, USt, „Brutto vs. Netto“
GKV / Krankenversicherung: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH/UG sind regelmäßig „der Arbeit ähnlich“ versichert; Selbstständige im Einzelunternehmen wählen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (freiwillig) und privater KV — die tatsächlichen Beiträge hängen vom Einkommen und der Kasse ab.
USt: leistungsbezogene Steuer mit Vorsteuerabzug; Kleinunternehmer verzichten gegen Befreiung weitgehend auf USt-Ausweis, verlieren aber meist Vorsteuer aus Eingängen.
Brutto / Netto: beim Einzelunternehmer fließt Gewinn in die ESt-Anmeldung; bei der GmbH entsteht zuerst Körperschaftsteuer auf der Ebene der Gesellschaft, danach besteuern Gehalt, Geschäftsführerbezüge oder Ausschüttungen die natürliche Person separat (andere Logik als reine Arbeitnehmerveranlagung).