Unternehmen in Deutschland — steuerliche Grundzüge (2026)

Diese Seite ergänzt unseren Steuerlast-Rechner : typische Unterschiede zwischen Einzelunternehmen (inkl. Freiberufler ohne Gewerbe) und einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)) hinsichtlich Gewinnermittlung, Einkommensteuer (ESt), Körperschaftsteuer (KSt), Gewerbesteuer (GewSt) — sowie Umsatzsteuer (USt) und die Näherung der GKV im Rechner. Beträge in Euro; maßgeblich sind Gesetz, BVerfG-Rechtsprechung und die Verwaltungsanwendung (siehe BMF, BZSt).

Quellen · Methodik

Kurzvergleich (Rechtsformen)

RechtsformGewinnermittlungErtragsteuern (hoch)USt / SonstigesTypischer Kompromiss
Einzelunternehmen / PersonengesellschaftEÜR / Bilanz; Gewinn beim InhaberESt (inkl. Soli); bei Gewerbebetrieb zusätzlich GewSt (Hebesatz-Ort)USt-pflichtig oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatzgrenzen beachten)Weniger Gründungskosten; unbeschränkte Haftung (Privatvermögen)
GmbHBilanz / GuV der GesellschaftKSt + Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsgewinn; GewSt bei gewerblich tätiger GmbHUSt wie üblich; Ausschüttungen an Gesellschafter: ggf. Kapitalertragsteuer / ESt beim EmpfängerHaftungsbeschränkung; höhere Verwaltungs- und Gründungskosten (Stammkapital min. 25 000 €)
UG (haftungsbeschränkt)wie GmbH (Kapitalgesellschaft)wie GmbH (KSt, ggf. GewSt)wie GmbH; Stammkapital ab 1 € mit RücklagenbildungspflichtenEinstieg mit niedrigem Kapital; später häufig Umwandlung in GmbH

Gesundheitswesen, USt, „Brutto vs. Netto“

GKV / Krankenversicherung: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH/UG sind regelmäßig „der Arbeit ähnlich“ versichert; Selbstständige im Einzelunternehmen wählen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (freiwillig) und privater KV — die tatsächlichen Beiträge hängen vom Einkommen und der Kasse ab.

USt: leistungsbezogene Steuer mit Vorsteuerabzug; Kleinunternehmer verzichten gegen Befreiung weitgehend auf USt-Ausweis, verlieren aber meist Vorsteuer aus Eingängen.

Brutto / Netto: beim Einzelunternehmer fließt Gewinn in die ESt-Anmeldung; bei der GmbH entsteht zuerst Körperschaftsteuer auf der Ebene der Gesellschaft, danach besteuern Gehalt, Geschäftsführerbezüge oder Ausschüttungen die natürliche Person separat (andere Logik als reine Arbeitnehmerveranlagung).