Minijob neben Selbständigkeit: Sozialversicherung und Steuern
Kurz gesagt
Ein Minijob kann ergänzendes Einkommen bringen, erfordert aber korrekte Anmeldung und Abstimmung mit der Selbständigkeit.
1. Verdienstgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wird regelmäßig angepasst (orientierend um 520 € monatlich). Arbeitgeber meldet den Job an die Minijob-Zentrale.
2. Rentenversicherung
Pflichtbeitrag mit Option zur Befreiung. Befreiung spart kurzfristig, mindert aber Rentenansprüche.
3. Steuer
Minijob-Einkünfte sind steuerpflichtig, werden aber oft pauschal besteuert (Lohnsteuerpauschalierung durch Arbeitgeber). In der ESt-Erklärung ggf. erfassen.
4. Quellen
FAQ
Darf ich als Selbständiger einen Minijob haben?
Ja, eine nebenberufliche Minijob-Tätigkeit ist grundsätzlich möglich. Die Selbständigkeit bleibt in der Regel die Haupttätigkeit.
Muss ich in der Minijob-Rente mitversichert sein?
Seit der Reform besteht eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit. Die Entscheidung hat langfristige Rentenauswirkungen.
Beeinflusst der Minijob meine Krankenversicherung?
Als selbständig GKV-Versicherter kann ein Minijob Melde- und Beitragsfragen auslösen. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.