Minijob neben Selbständigkeit: Sozialversicherung und Steuern

Kurz gesagt

Ein Minijob kann ergänzendes Einkommen bringen, erfordert aber korrekte Anmeldung und Abstimmung mit der Selbständigkeit.

1. Verdienstgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze wird regelmäßig angepasst (orientierend um 520 € monatlich). Arbeitgeber meldet den Job an die Minijob-Zentrale.

2. Rentenversicherung

Pflichtbeitrag mit Option zur Befreiung. Befreiung spart kurzfristig, mindert aber Rentenansprüche.

3. Steuer

Minijob-Einkünfte sind steuerpflichtig, werden aber oft pauschal besteuert (Lohnsteuerpauschalierung durch Arbeitgeber). In der ESt-Erklärung ggf. erfassen.

4. Quellen

FAQ

Darf ich als Selbständiger einen Minijob haben?

Ja, eine nebenberufliche Minijob-Tätigkeit ist grundsätzlich möglich. Die Selbständigkeit bleibt in der Regel die Haupttätigkeit.

Muss ich in der Minijob-Rente mitversichert sein?

Seit der Reform besteht eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit. Die Entscheidung hat langfristige Rentenauswirkungen.

Beeinflusst der Minijob meine Krankenversicherung?

Als selbständig GKV-Versicherter kann ein Minijob Melde- und Beitragsfragen auslösen. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.