AfA Abschreibung für Computer und IT: Nutzungsdauer und Sofortabzug
Kurz gesagt
IT-Investitionen werden nicht immer sofort voll abgezogen. AfA verteilt die Kosten über die Nutzungsdauer — außer bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern.
1. Lineare AfA
Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer = jährlicher Abzugsbetrag. Bei 3.000 € Laptop und 3 Jahren: 1.000 € pro Jahr.
2. GWG und Pool
Geringwertige Güter bis 800 € netto: Sofortabzug. Poolabschreibung für Güter zwischen 250 € und 1.000 € über 5 Jahre möglich.
3. Belege
Rechnung mit Anschaffungsdatum aufbewahren. Privatanteil bei gemischter Nutzung herausrechnen.
4. Quellen
FAQ
Wie lange schreibt man Computer ab?
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für EDV-Anlagen liegt typischerweise bei drei Jahren laut BMF-AfA-Tabelle.
Was ist die GWG-Grenze?
Wirtschaftsgüter bis zur gesetzlichen Netto-Grenze (derzeit 800 €) können im Jahr des Anschaffsens voll abgezogen werden.
Gilt das auch für Software?
Standardsoftware kann abschreibungsfähig sein; bei geringem Wert Sofortabzug. Individuell entwickelte Software folgt eigenen Bewertungsregeln.