AfA Abschreibung für Computer und IT: Nutzungsdauer und Sofortabzug

Kurz gesagt

IT-Investitionen werden nicht immer sofort voll abgezogen. AfA verteilt die Kosten über die Nutzungsdauer — außer bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern.

1. Lineare AfA

Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer = jährlicher Abzugsbetrag. Bei 3.000 € Laptop und 3 Jahren: 1.000 € pro Jahr.

2. GWG und Pool

Geringwertige Güter bis 800 € netto: Sofortabzug. Poolabschreibung für Güter zwischen 250 € und 1.000 € über 5 Jahre möglich.

3. Belege

Rechnung mit Anschaffungsdatum aufbewahren. Privatanteil bei gemischter Nutzung herausrechnen.

4. Quellen

FAQ

Wie lange schreibt man Computer ab?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für EDV-Anlagen liegt typischerweise bei drei Jahren laut BMF-AfA-Tabelle.

Was ist die GWG-Grenze?

Wirtschaftsgüter bis zur gesetzlichen Netto-Grenze (derzeit 800 €) können im Jahr des Anschaffsens voll abgezogen werden.

Gilt das auch für Software?

Standardsoftware kann abschreibungsfähig sein; bei geringem Wert Sofortabzug. Individuell entwickelte Software folgt eigenen Bewertungsregeln.